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Michael Zahlheimer
5.8.2026
Handtherapie
Ergotherapie kann bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen bis Ende 2026: 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung. Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich die Zuzahlung auf 10 % der Kosten plus 15 € je Verordnung. ⁵ Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren und Personen mit gültiger Zuzahlungsbefreiung zahlen keine Zuzahlung. Nach einem anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft beziehungsweise gesetzliche Unfallversicherung die Kosten. Für berufsgenossenschaftliche Behandlungen entstehen Patienten:innen in diesem Fall normalerweise keine Zuzahlungskosten. Privatpatientinnen und Privatpatienten zahlen unsere aktuellen privaten Behandlungssätze. Die Erstattung der jeweiligen Privatkasse an den privatversicherten Patienten hängt von seinem/Ihrem jeweiligen Versicherungstarif oder der Beihilfe ab. Da sich gesetzliche Regelungen ändern können, empfiehlt sich bei Unsicherheit eine direkte Nachfrage bei Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, privater Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

Stand der Überarbeitung: Mai 2026
Ergotherapie gehört zu den Heilmitteln. Bei medizinischer Notwendigkeit kann Ergotherapie verordnet werden. Die Grundlage dafür ist die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.¹
In der Regel erfolgt die Verordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt. In bestimmten Fällen können auch Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten Ergotherapie verordnen. Das gilt zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen, bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und Entwicklungsstörungen.²
Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir die Ergotherapie direkt mit der Krankenkasse ab. Dafür benötigen Sie eine gültige Heilmittelverordnung.
Ab dem 18. Geburtstag fällt eine gesetzliche Zuzahlung an.
Diese beträgt bis Ende 2026: 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung. Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich die Zuzahlung auf: 10 % der Kosten plus 15 € je Verordnung. ⁵
Eine Verordnung kann mehrere Behandlungstermine umfassen.³
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung. Auch mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung entfällt die Eigenbeteiligung.
Die genaue Höhe der Zuzahlung hängt von der Verordnung ab. Entscheidend sind vor allem Art, Anzahl und Umfang der ergotherapeutischen Leistungen.
Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall kann Ergotherapie über die Berufsgenossenschaft oder die gesetzliche Unfallversicherung laufen.
Meist erfolgt zuerst die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt oder einer Durchgangsärztin. Diese entscheidet über das weitere Heilverfahren und verordnet bei Bedarf Ergotherapie. Die DGUV beschreibt Ergotherapie auch als Teil möglicher Reha-Maßnahmen nach Arbeitsunfällen.⁴
Bei anerkannten BG- oder DGUV-Fällen zahlen Versicherte in der Regel keinen Eigenanteil. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten der Heilbehandlung und Rehabilitation.⁴
Für Privatpatientinnen und Privatpatienten gelten unsere privaten Behandlungssätze. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten ergotherapeutischen Leistungen.
Die Erstattung hängt von Ihrem privaten Krankenversicherungstarif oder den Regelungen der Beihilfe ab. Bitte klären Sie die Kostenübernahme bei Bedarf vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt bis Ende 2026 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung.³
Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich die Zuzahlung auf 10 % der Kosten plus 15 € je Verordnung. ⁵
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Kostenbeteiligung wenden Sie sich bitte zusätzlich an Ihre Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, private Krankenversicherung oder Beihilfestelle.
Gesetzlich Versicherte: Ergotherapie erfolgt auf Verordnung. Ab 18 Jahren zahlen gesetzlich Versicherte 10 % der Behandlungskosten plus 10 € je Verordnung.³ Ab dem Ab dem 01.01.2027: 10 % der Behandlungskosten plus 15 € je Verordnung.
Kinder und Jugendliche: Unter 18 Jahren fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.
Zuzahlungsbefreiung: Mit gültiger Befreiung zahlen gesetzlich Versicherte keine Eigenbeteiligung.
Berufsgenossenschaft / DGUV: Nach anerkannten Arbeits- oder Wegeunfällen übernimmt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.⁴
Privatpatientinnen und Privatpatienten: Die Abrechnung erfolgt nach privaten Behandlungssätzen. Die Erstattung richtet sich nach Tarif oder Beihilfe.
Aktualität: Eine Erhöhung der Zuzahlung auf 15 € je Verordnung wurde beschlossen. Verbindlich ist immer die aktuell geltende gesetzliche Regelung.⁵
[1] Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie – Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung.
[2] Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapeuten können Ergotherapie verordnen, PraxisInfo Juli 2025.
[3] Bundesministerium für Gesundheit: Heilmittel und Zuzahlung bei Heilmitteln.
[4] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: FAQ Heilbehandlung und Eigenbeteiligung.
[5] Bundesministerium für Gesundheit: Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, April 2026.
Haftungsausschluss / medizinischer Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der neutralen Information und allgemeinen Weiterbildung. Sie ersetzen nicht die persönliche Untersuchung ,Diagnose und Beratung durch Ärztinnen/Ärzte oder anderes medizinisches Fachpersonal und stellen keine individuelle Therapieempfehlung dar (keine Ferndiagnose). Bitte nutzen Sie die Hinweise mit gesundem Menschenverstand und stets eigenverantwortlich.
Ergotherapie Zahlheimer ist eine ergotherapeutische Praxis mit Schwerpunkten auf neurologische Ergotherapie, Handtherapie sowie Kinder-Ergotherapie.
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